LVBB-Logo

Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) e.V.

Landesverband Berlin-Brandenburg

Postf. 1745
D-58017 Hagen
LVBB@IBKA.org

Unsere Wahlprüfsteine
 zum 17. September 06 in Berlin
Zusammen-
fassung
 der Antworten

Wir hatten die Kandidaten der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 17.9.06 um eine Stellungnahme gebeten zu den Fragen
(1) Wie stehen Sie zur Privatisierung öffentlicher Güter (Wasser, Energie, Verkehrsräume, Bildung, Kultur Gesundheit usw.)
und (2) Wie stehen Sie zum Kirchenvertrag (KV) des Landes Berlin mit der evangelischen Kirche.

Hier die Antworten in Stichpunkten:

 

Bündnis90/Die Grünen

1. Lehnen Privatisierung allgemein ab, sind nur dafür, wenn befristete Betreibermodelle keinen Schaden anrichten können.

2. Große Teile der Fraktion sind gegen den KV.

 

PDS

1. Gegen Privatisierung

2. Verteidigen ausdrücklich den KV und werten ihn als einen eigenen Erfolg

 

F.D.P.

1. Sie setzt sich für Freiheitsrechte ein, was wohl soviel heißen soll, daß sie für die Privatisierung eintritt.. Konkreter formuliert sie ihre Option für die Freiheit der Wissenschaft (Stammzellforschung).

2. Hält am KV fest. Will eine Alternative zu LER.

 

Bund couragierter deutscher Bürger (Die Couragierten)

1. Gegen Privatisierung, für Abbau von Bürokratie

2. Für Trennung von Staat und Kirche. Die Materie des KV ist weitgehend unbekannt.

 

Die Republikaner

1. Strikt gegen Privatisierung. Wollen die „Renationalisierung“.

2. Obwohl die Trennung von Staat und Kirch befürwortet wird, wird auch die Sonderstellung der Kirchen nicht angetastet. Wollen im Ethikunterricht „deutsche“ Werte vermittelt wissen.

 

Humanistische Partei

1. Umfassend gegen Privatisierung.

2. Generell gegen KV. Keine Kenntnisse der Materie.

 

Humanwirtschaftspartei

1. Gegen Privatisierung.

2. Gegen KV. Haben angeblich Vorschläge, wie verfassungstheoretisch gegen den „Konfessionsstaat“ vorgegangen werden kann.

 

ÖDP

1. Lehnt Privatisierung ab.

2. Es wird für die Neutralität des Staates gegenüber den Kirchen votiert, aber eine entschiedene Haltung kann aus der etwas inkonsistenten Antwort nicht abgeleitet werden.

 

Überpartei

„Wir sind für Moscheen. Der Senat ist Scheiße“

 

Klaus Wowereit (SPD)

1. Privatisierung ist angesichts der Hauhaltslage zu prüfen. (alles ist offen).

2. Steht hinter dem KV. Angeblich steht der Klageweg offen.

 

Friedbert Pflüger (CDU)

1. Will Freiräume für kreative Entwicklung sichern, was einem Turbokapitalismus pur entspricht.

2.Läßt am KV nicht rütteln.

 

Fazit: Von den großen, im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien ist außer von den Grünen und der PDS keine Ablehnung der Privatisierung zu erwarten. Große Teile der Grünenfraktion stehen hinter unserer Ablehnung des KV. Interessant für uns sollte sein, dass die Problematik, die hinter dem KV steht, in der Bevölkerung und offensichtlich auch bei vielen Abgeordneten gar nicht gewusst wird bzw. bewusst ist. Hier ist Öffentlichkeitsarbeit angesagt.

und hier
im Detail:

Unsere Briefsendung

In Vorbereitung zu den Landes- und Bezirkswahlen in Berlin hat der Landesverband Berlin-Brandenburg an alle kandidierenden Parteien und an die KandidatInnen der wichtigsten Parteien für das Abgeordnetenhaus folgendes Schreiben gerichtet:

Sehr geehrte Damen und Herren,
bzw. Sehr geehrte Frau….., geehrter Herr ……,

Seit einigen Jahren ist in der BRD und auch in Berlin eine Entwicklung zu erkennen, die darauf hinausläuft, öffentliche Güter zu privatisieren. Das Ergebnis wird sein, dass die Menschen in ihren Rechten beschnitten werden.

Sogar die für die Demokratie entscheidenden öffentlichen Güter der Kultur, Information und Bildung unterliegen zunehmend diesem Prozess. Dadurch wird selbst die Freiheit der Wissenschaften angegriffen mit Argumenten aus der religiösen Dogmatik (Stammzellforschung), überholten Moralprinzipien (Tradition der Familie) oder dubioser esoterischer Offenbarung (intelligent design). Die epochale zivilisatorische Errungenschaft der Trennung von Staat und Kirche wird hierdurch erneut in Frage gestellt, wogegen sich der IBKA mit allen Mitteln zur Wehr setzen wird.

Diese "entfesselte Freiheit des Privaten" hat nichts mehr mit den Werten der Aufklärung, Humanismus und der sozialen Emanzipation zu tun. Sie kann bei den Menschen Orientierungslosigkeit und Resignation aber auch Verbitterung und für die Demokratie irrationale, gefährliche Protestformen erzeugen.

Da diese Entwicklung in scharfem Widerspruch zu wesentlichen politischen Zielstellungen des IBKA steht, wollen wir Ihnen als kandidierende Partei 

Bzw. als Kandidatin bzw. Kandidaten des am 17. September 2006  zu wählenden Abgeordnetenhauses Wahlprüfsteine vorlegen. In Form von nur 2 Fragen möchten wir die Problematik zusammenfassen und bis Ende August 2006 um Ihre Antwort bitten.

Falls Sie nichts dagegen haben, werden wir Ihre Antworten veröffentlichen, damit der Wähler bezüglich seiner  Entscheidungsfindung unterstützt wird.

Konkrete Prüfsteine

1. Durch die Bestrebungen zur Privatisierung öffentlicher Güter wie z.B. Wasser, Energie, Verkehrsräume aber vor allem Kultur, Bildung, Gesundheit und sozialer Dienste werden:

a. durch sozial ungerechte Verteilungsstrukturen und ideologische Ausgrenzung die Menschenrechte auf Chancengleichheit und Selbstbestimmung geschmälert,

b. zugunsten kommerzieller oder ideologischer Minderheitsinteressen die existentiellen Bedingungen der Solidarität und die Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse abgebaut,

 c. durch zunehmenden sozialen Druck und Armut die für die Demokratie lebensnotwendigen individuellen Freiheiten geschwächt.

Was werden Sie dagegen im Falle Ihrer Wahl tun?

2. Der so genannte Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz enthält eine nie da gewesene Zusammenballung von Privatisierungsgeschenken an eine in Berlin privilegierte Minderheit. Er verstößt gegen fast sämtliche Regeln der parlamentarischen Demokratie und des Verfassungsgebots der Trennung von Kirche und Staat, indem z.B.:

a. der Vertrag in "Geheimverhandlungen" mit einigen privilegierten Mitgliedern des Senats entstand und durch die Art seiner Verabschiedung die Legislative zu einem bloßen Absegnungsapparat der Exekutive degradierte.

b. die Einführung des Pflichtfaches Ethik, nun durch die Hintertür des Vertrages teilweise verwässert wird. Besonders die Erhebung der Kirchen zu einem konstitutiven Bestandteil eines pluralistischen Bildungswesens und viele andere Paragraphen des Vertrages, beseitigen die Neutralität der Erziehungsinhalte des Faches weitgehend.

c. die Reihe der anderen, für die nichtkonfessionelle Bevölkerung der Stadt diskriminierenden Bestimmungen kaum noch zu übersehen ist. Eindeutig gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche verstößt z.B. die Verpflichtung des Senats zur Privilegierung von Programmen der Verkündigung und Seelsorge sowie von sonstigen religiösen Sendungen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Oder auch die maßlose Privilegierung der evangelischen hoch- und fachhochschulischen Einrichtungen in einer Zeit, in der alle anderen Hochschulen unter dem Rotstift leiden,

d. im Gegensatz zu den "normalen" Privatisierungsansätzen diese Maßnahme den Berliner Steuerzahlern viel Geld kosten wird. Nicht die ausgewiesenen 8,8 Millionen wird es uns kosten, sondern durch die der Kirche gewährten anderen direkten und indirekten finanziellen Privilegien ein Vielfaches davon.

 Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Rücknahme dieses Vertrages im Abgeordnetenhaus einsetzen?

 

 

Bis heute bekamen wir eine Antwort von folgenden Parteien:  

·            Bündnis 90/Die Grünen

·            Linkspartei.PDS

·            SPD

·            WASG

·            F.D.P.

·            Bund couragierter deutscher Bürger

·            Die Republikaner

·            Humanistischen Partei

·            HUMANWIRTSCHAFT

·            ödp

·            ÜberPartei

·            CDU  

 

 

 

Antwort von „Bündnis 90/Die Grünen“:

Sabine Bangert, Mitarbeiterin für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen
und Claudia Hämmerling, Sprecherin für Stadtentwicklung, Verkehr und Tierschutz:

Zu Ihren Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

zu 1:

Wie in der Vergangenheit auch werden wir auch in Zukunft genau prüfen, wann Privatisierungen zu den von Ihnen geschilderten Auswirkungen führen und wann sie vertretbar sind. So haben wir zum Beispiel vor einigen Jahren gegen die unter der großen Koalition eingeleitete Privatisierung der Wasserversorgung eine Verfassungsklage erhoben.  In Bezug auf die aktuelle Debatte um die Wohnungsbaugesellschaften haben wir ein Modell entwickelt, das einen Bestand von rund 180.000 Wohneinheiten im städtischen Besitz sichert. Dies beinhaltet, dass die Erlöse der noch stattfindenden Wohnungsverkäufe nicht dem Landeshaushalt zufließen, sondern zur Sanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften dienen. Wenn diese nicht erfolgt und die wirtschaftlich maroden Gesellschaften weiterhin Jahr für Jahr ihre Bilanzen durch vereinzelte Verkäufe retten müssen, wird langfristig der gesamte Wohnungsbestand der Gesellschaften gefährdet.

Eine Alternative zur klassischen Privatisierungen sind Betreibermodelle, die zeitlich befristet vergeben werden und der öffentlichen Hand die Definition von Leistungsqualität und –zielen überlässt, gleichzeitig aber die Erbringung der Leistungen in oftmals wirtschaftlicherer Form ermöglicht.

Zu 2:

In Bezug auf den Kirchenstaatsvertrag teilen wir Ihre Einschätzung. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat daher als einzige Fraktion dem Vertrag nicht zugestimmt. Große Teile der Fraktion haben gegen den Vertrag gestimmt, der Rest hat sich enthalten. Eine Rücknahme des Vertrages halten wir aber für aussichtslos. Wir werden den Vertrag aber so interpretieren, dass neue gesetzliche Regelungen natürlich auch bisherige vertragliche Regelungen verändern können. So halten wir zum Beispiel eine Änderung des Berliner Meldegesetzes für möglich, obwohl im Vertrag die Datenübermittlung an die ev. Kirche festgehalten ist.

 

 

Elfi Jantzen, Sozialwesen-Fachfrau der Fraktion, antwortete:

Der so genannte Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz enthält eine nie da gewesene Zusammenballung von Privatisierungsgeschenken an eine in Berlin privilegierte Minderheit. Er verstößt gegen fast sämtliche Regeln der parlamentarischen Demokratie und des Verfassungsgebots der Trennung von Kirche und Staat, indem z.B.:
a. der Vertrag in "Geheimverhandlungen" mit einigen privilegierten Mitgliedern des Senats entstand und durch die Art seiner Verabschiedung die Legislative zu einem bloßen Absegnungsapparat der Exekutive degradierte.
b. die Einführung des Pflichtfaches Ethik, nun durch die Hintertür des Vertrages teilweise verwässert wird. Besonders die Erhebung der Kirchen zu einem konstitutiven Bestandteil eines pluralistischen Bildungswesens und viele andere Paragraphen des Vertrages, beseitigen die Neutralität der Erziehungsinhalte des Faches weitgehend.
c. die Reihe der anderen, für die nichtkonfessionelle Bevölkerung der Stadt diskriminierenden Bestimmungen kaum noch zu übersehen ist. Eindeutig gegen das Verfassungsgebot der Trennung von Staat und Kirche verstößt z.B. die Verpflichtung des Senats zur Privilegierung von Programmen der Verkündigung und Seelsorge sowie von sonstigen religiösen Sendungen durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Oder auch die maßlose Privilegierung der evangelischen hoch- und fachhochschulischen Einrichtungen in einer Zeit, in der alle anderen Hochschulen unter dem Rotstift leiden,
d. im Gegensatz zu den "normalen" Privatisierungsansätzen diese Maßnahme den Berliner Steuerzahlern viel Geld kosten wird. Nicht die ausgewiesenen 8,8 Millionen wird es uns kosten, sondern durch die der Kirche gewährten anderen direkten und indirekten finanziellen Privilegien ein Vielfaches davon.

 

Antwort der F.D.P.

Volker Adams, Referent für Bildung, Wissenschaft, Jugend & Sport:

 Zu 1)

Die FDP setzt sich vehement für Freiheitsrechte, Selbstbestimmung und wissenschaftliche Freiheit ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass insbesondere Kultur und Wissenschaft nicht durch ideologische Vorgaben seitens des Staates eingeengt oder in ihrer Arbeit behindert werden dürfen. Dementsprechend ist die FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus die einzige politische Gruppierung, die sich konsequent für die wissenschaftliche Freiheit, auch in der Frage des Stammzellengesetzes ausgesprochen hat (SPD, CDU, Grüne und PDS haben in dieser Frage eine Liberalisierung strikt abgelehnt).

Auch hinsichtlich der Selbstbestimmung und des Wahlrechts des Individuums hat sich die FDP konsequent gegen eine staatliche Bevormundung ausgesprochen. Diese Haltung wird u. a. an der Position der FDP zum Zwangsfach „Ethik“ deutlich.  Die Einführung des Faches ohne eine Wahlalternative halten wir für einen grundlegenden Fehler den es zu korrigieren gilt.

Zu 2)

Die FDP wird am Kirchenstaatsvertrag festhalten. 

 

Antwort vom „Bund couragierter deutscher Bürger (Die Couragierten)“

Manfred Rickmeyer ( 2. Parteivorsitzender).

Zu Prüfstein 1

Die Behandlung der Grundversorgungseinheiten in Berlin ist uns schon längst ein Dorn im Auge. Ebenso die organisierte Volksverdummung durch Herunterfahren der Bildungsmöglichkeiten und Einführung von Studiengebühren.

Der Sanierungsfall „Deutschland“ nach Frau Merkel lässt sich nur durch massiven Personal-Abbau der deutschen Administration und der zu starken Personalstärke der Politiker in den Parlamenten sanieren.

Wir sind zwar als kleine Partei nicht in der Lage dies einfach abzubauen, das kann nur das Volk durch geeignete Auswahl der Abgeordneten  erreichen.

Die heutigen „JA“-Sager zur Ausbeutungspolitik müssen ausgetauscht werden.

Dazu ist es erforderlich, dass durch die Abgeordneten die Bevölkerung mehr aufgeklärt wird, und die Forderung nach Entlassung von überflüssigen Beamten und öffentlichen Angestellten überhaupt aufgestellt wird.

Unter Entbürokratisierung wird nämlich von der Regierung nur verstanden, ein paar Gesetze und Formalismen abzubauen. Personalabbau wird weitgehend verhindert durch Betriebsvereinbarungen, die die betriebsbedingte Kündigung ausschließen auf 10 Jahre!

Arbeitsplätze sind nur dann zu schützen, wenn sie produktiv sind. Das fordert nun mal die Globalisierung. Faule und unnötige Beamte durch den Steuerzahler zu alimentieren kann sich Deutschland nicht mehr leisten.

Wenn auf diese Weise wieder Geld in die Kasse kommt, dann wird  das Verschleudern oder das mit Lizenzen Belasten der Grundversorgungseinheiten

gebremst werden. Die Kontrolle der privaten Monopole ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir sind zwar für einige Privatisierungen von staatlichen Monopolen, aber nicht alles. Zumindest muss bei den Grundversorgungen der Wettbewerb gesichert sein. Die Kartellbehörde ist zurzeit nicht nur ein zahnloser Tiger, der Tiger hat noch nicht mal eine Schnauze. Hier sind dringend mehr Rechte für diese Behörde erforderlich.

Die Privatisierung von allem Staatsvermögen ergibt sich aus der nicht mehr Finanzierbarkeit der Bezüge und Pensionen des öffentlichen Dienstes. Da verschwindet das Geld. Daher ist der Personalabbau des öffentlichen Dienstes der einzige Weg, Deutschland aus der Krise zu führen. Das geht nicht?? Wenn man die Rentner bestehlen kann, dann kann man auch die Beamten betriebsbedingt kündigen.

Wir werden alles Mögliche in dieser Richtung versuchen.

Beachten Sie auch unsere Webseite www.DieCouragierten.de unter der Rubrik: Parteiprogramm: Sie werden in keiner anderen Partei solche Forderungen finden.

 Zu Prüfstein 2:

Unser Parteiprogramm orientiert sich an dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Grundgesetz fordert die strikte Trennung von Staat und Kirche.

Diesen Grundsatz werden wir verfolgen.

Die von Ihnen genannten Bevorzugungen (Privilegien) sind uns nur zum Teil bekannt. Sollten wir gewählt werden, werden wir diese Probleme auf die Forderungen des Grundgesetzes zurückführen.

 

Antwort von “Linkspartei.PDS”

Annegret Gabelin, Stellv. Landesvorsitzende:

Zum 1. Prüfstein:

 „Die Berliner Unternehmen der städtischen Infrastruktur, der Ver- und Entsorgung sind nicht nur städtische Wirtschaftsunternehmen, sondern liefern vor allem lebensnotwendige Dienstleistungen.“ Diese Formulierung stammt aus dem Wahlprogramm der Linkspartei.PDS. Daraus leiten wir ab, dass diese Unternehmen weiterhin in öffentlichem Eigentum bleiben müssen. Dies gilt im Grundsatz auch für die städtischen Wohnungsunternehmen. Es war im übrigen das Verdienst der PDS in der rot-roten Koalition, dass entgegen der Überlegungen bei unserem Koalitionspartner beispielsweise Vivantes als öffentliches Unternehmen erhalten blieb oder größere Wohnungsbestände bei der Wohnungsbaugesellschaft WBM nicht an Private verkauft wurden. Gleichzeitig spricht sich die Linkspartei.PDS auch dafür aus, die von der ehemaligen CDU/SPD-Koalition gegen den Widerstand der PDS (teilprivatisierte) Berliner Wasserversorgung wieder unter vollständige öffentliche Kontrolle zu stellen und Möglichkeiten ihrer Rekommunalisierung zu prüfen.

Auch bei den von Ihnen angesprochenen Bereichen Kultur und Bildung wenden wir uns gegen weitere Privatisierungen. Die Linkspartei ist der Auffassung, dass es Aufgabe der Politik ist, die Teilhabe möglichst vieler Menschen am kulturellen Leben der Stadt zu ermöglichen. Die durch den PDS-Senator Thomas Flierl ermöglichte Einführung eines Drei-Euro-Tickets für Theater- und Opernbesuche und der kostenlose Bibliotheksausweis für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Grundsicherungsrentner und Asylbewerber sind unserer Meinung nach wichtige Schritte zur Umsetzung dieses Anliegens.

Zum 2. Prüfstein

Berlin hat eine tolerante Tradition im Umgang mit allen Religionen. Das sollte so bleiben. Die christlichen Kirchen sind eine beständige gesellschaftliche Kraft. Das sozial-, entwicklungs-, flüchtlings- und friedenspolitische Engagement der Kirchen findet bei der politischen Linken in Deutschland hohe Wertschätzung. Die parteinahe Rosa-Luxemburg-Stiftung und die Arbeitsgemeinschaft ‚ Chris ten bei der PDS ' führen seit Jahren den gesellschaftlichen Dialog, u.a. auf den Kirchentagen.

 Es war der Wunsch des Senats, den provisorischen Rechtszustand aus dem Abschließenden Protokoll von 1970, der der geteilten Stadt geschuldet war, zu beenden. Berlin war das vorletzte Bundesland nach dem Saarland ohne Staatsvertrag mit der jeweiligen evangelischen Landeskirche. Es gab auch einen rechtlichen Grund, der diesen Staatsvertrag notwendig scheinen ließ, denn er schafft Rechtssicherheit für beide Seiten. In seinen 29 Artikeln schafft er nichts wesentlich Neues, deswegen ist manche Aufregung verfehlt, sondern er überführt und modernisiert in weiten Teilen bereits vorhandene Sachverhalte in ein einheitliches Regelwerk und macht sie damit für beide Seiten rechtsverbindlich.

Auch in der Linkspartei.PDS gab es selbstverständlich große Diskussionen um die einen oder anderen Fakten, die sich in diesem Staatsvertrag finden. Sowohl, was die strikte Trennung von Kirche und Staat als auch was die finanziellen Bestandteile angeht. In beiden Fällen sind wir schließlich in sehr ausführlicher Debatte mehrheitlich zu der Überzeugung gelangt, dass sich nichts Grundsätzliches gegenüber dem gegenwärtigen Status quo ändert. Wir werten den Vertrag denn auch überwiegend als Erfolg. Die Tatsache, dass ein Kultursenator der Linkspartei.PDS ihn verhandelt hat, macht deutlich, dass wir nicht zum Kirchen- und Kulturkampf angetreten sind, sondern ein sachliches Verhältnis zu den Kirchen in dieser Stadt bzw. auch in der weiteren Umgebung wollen.

Mit dem unterzeichneten Staatsvertrag hat die PDS als Regierungspartei einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung eines vertrauensvollen Miteinanders mit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz geleistet.

Die rechtlichen Regelungen zu dem neuen Pflichtfach Ethik finden sich im Schulgesetz, insbesondere im § 12 Abs. 6. Diese sind geltendes Recht. Der Vertrag des Landes Berlin mit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz enthält Positionen zu Ethikunterricht allein im Schlussprotokoll zu Artikel 5, nicht im Artikel 5 selbst.

Mit dem Kirchenvertrag werden Kirchen mitnichten zu einem konstitutiven Bestandteil des Berliner Schulsystems „erhoben“. Die Kirchen, so auch die Evangelische Kirche, verfolgen bekanntlich die Absicht, den bekenntnisorientierten Religionsunterricht, der in Berlin nach wie vor kein ordentliches Unterrichtspflichtfach ist, sondern ein freiwilliges Fach in Verantwortung der jeweiligen Kirchen und Religionsgemeinschaften, zu einem regulären Unterrichtsfach in einem Wahlpflichtbereich zusammen mit Ethik zu erheben. Das erfolgt mit dem Kirchvertrag nicht. Der Kirchenvertrag sagt in Artikel 5 lediglich, dass Religionsunterricht „Bestandteil der Berliner Schule“ ist und nicht dass er ein reguläres Unterrichtsfach ist. Damit wird nur der Zustand beschrieben, der auch schon vor Abschluss des Kirchenvertrages bestand, insofern der Status des Religionsunterrichts in Berlin im Schulgesetz geregelt wird.

Weitere Antwort:

Sehr geehrter Herr Mondelaers,

die antworten auf Ihre Fragen entnehmen sie bitte den Wahlprüfsteinen meiner Partei.

www.linkspartei-berlin.de/wahlen/wahlpruefsteine

Mit besten Grüßen,

Thomas Flierl

 
 


Antwort der SPD  (
Candy Gierke)

Zu 1.:

Ihre grundsätzliche Bewertung der Folgen von Privatisierungen teilen wir nicht. Es ist allerdings richtig, dass insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge und bei besonderen gesellschaftlichen Aufgaben, Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen jeweils genau zu prüfen sind.

Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte ist es durchaus zu diskutieren, ob bestimmte Leistungen durch Private nicht besser, effektiver und damit auch kostengünstiger erbracht werden können. Dabei ist dann allerdings die öffentliche Steuerung sicherzustellen.

Für den ÖPNV lehnt die SPD eine Privatisierung der BVG ab, ebenso wird es keine weitere Privatisierung von Anteilen der Wasserbetriebe geben. Im Bereich der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben wir einen Mindestbestand von Wohnungen in öffentlichem Besitz definiert, der nur noch geringen Spielraum für Verkäufe lässt. Die Berliner SPD hat sich bei der Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch eindeutig gegen die geplante Freigabe ausgesprochen. Insgesamt ist festzustellen, dass viele öffentliche Leistungen auch weiterhin von öffentlichen Unternehmen erbracht werden können und sollen.

Dies schließt aber auch das Ziel effizienter Strukturen bei diesen Unternehmen und im öffentlichen Dienst insgesamt ein.

Zu 2:

Berlin hat mit dem Abschluss eines Staatsvertrages mit der evangelischen Kirche kein Neuland beschritten, sondern das nachvollzogen, was in allen anderen Bundesländern längst erfolgt ist. Von daher ist Ihre Aufregung überraschend. Inhaltlich teilen wir Ihre Einschätzung, die offensichtlich von einer tiefen Feindschaft gegenüber der Institution Kirche motiviert ist, nicht. Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Vertrag, der in ähnlicher Weise in allen anderen Bundesländern gilt, gegen Verfassungsrecht verstößt, steht Ihnen der Klageweg offen. Es hat keine Geheimverhandlungen gegeben, die Fraktionen und Ausschüsse des Abgeordnetenhauses haben zudem den Staatsvertrag erörtert. Das Pflichtfach Ethik wird durch den Staatsvertragsinhalt nicht materiell berührt, das Schulgesetz gilt uneingeschränkt.

Wir sind froh, dass es nach jahrzehntelangen Verhandlungen endlich gelungen ist, das Verhältnis zwischen dem Land Berlin und der größten in Berlin vertretenen Religionsgemeinschaft auf eine solide vertragliche Grundlage zu stellen und damit eine Vielzahl von Einzelvereinarungen abzulösen. Es entstehen dadurch weder neue Zahlungsverpflichtungen des Landes noch neue, vorher nicht landes- oder bundesrechtlich geregelte Rechte oder Pflichten. Ihre aktuelle Aufregung ist daher nicht nachvollziehbar.

Eine Änderung ist aus unserer Sicht weder erforderlich noch wünschenswert.

Antwort von Klaus Wowereit – Spitzenkandidat der SPD:

Sehr geehrter Herr Mondelaers,

selbstverständlich hätten Sie von der Berliner SPD eine Antwort auf die von Ihnen übersandten Wahlprüfsteine erhalten. Wir können dies aber gerne auch an dieser Stelle tun.

Ihre grundsätzliche Bewertung der Folgen von Privatisierungen teile ich nicht. Es ist allerdings richtig, dass insbesondere im Bereich der Daseinsvorsorge und bei besonderen gesellschaftlichen Aufgaben, Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen jeweils genau zu prüfen sind.

Angesichts der Lage der öffentlichen Haushalte ist es durchaus zu diskutieren, ob bestimmte Leistungen durch Private nicht besser, effektiver und damit auch kostengünstiger erbracht werden können. Dabei ist dann allerdings die öffentliche Steuerung sicherzustellen.

Für den ÖPNV lehnt die SPD eine Privatisierung der BVG ab, ebenso wird es keine weitere Privatisierung von Anteilen der Wasserbetriebe geben. Im Bereich der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben wir einen Mindestbestand von Wohnungen in öffentlichem Besitz definiert, der nur noch geringen Spielraum für Verkäufe lässt. Die Berliner SPD hat sich bei der Diskussion um die EU-Dienstleistungsrichtlinie auch eindeutig gegen die geplante Freigabe ausgesprochen. Insgesamt ist festzustellen, dass viele öffentliche Leistungen auch weiterhin von öffentlichen Unternehmen erbracht werden können und sollen.

Dies schließt aber auch das Ziel effizienter Strukturen bei diesen Unternehmen und im öffentlichen Dienst insgesamt ein.

Berlin hat mit dem Abschluss eines Staatsvertrages mit der evangelischen Kirche kein Neuland beschritten, sondern das nachvollzogen, was in allen anderen Bundesländern längst erfolgt ist. Hierin liegt auch nichts Überraschendes. Wenn Sie der Auffassung sind, dass der Vertrag, der in ähnlicher Weise in allen anderen Bundesländern gilt, gegen Verfassungsrecht verstößt, steht Ihnen der Klageweg offen. Es hat keine Geheimverhandlungen gegeben, die Fraktionen und Ausschüsse des Abgeordnetenhauses haben zudem den Staatsvertrag erörtert.. Das Pflichtfach Ethik wird durch den Staatsvertragsinhalt nicht materiell berührt, das Schulgesetz gilt uneingeschränkt.

Wir sind froh, dass es nach jahrzehntelangen Verhandlungen endlich gelungen ist, das Verhältnis zwischen dem Land Berlin und der größten in Berlin vertretenen Religionsgemeinschaft auf eine solide vertragliche Grundlage zu stellen und damit eine Vielzahl von Einzelvereinbarungen abzulösen. Es entstehen dadurch weder neue Zahlungsverpflichtungen des Landes noch neue, vorher nicht landes- oder bundesrechtlich geregelte Rechte oder Pflichten. Ihre aktuelle Aufregung ist daher nicht nachvollziehbar.

Eine Änderung ist aus unserer Sicht weder erforderlich noch wünschenswert.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit

 

Antwort von Lucy Redler - Spitzenkandidatin der WASG

Hallo Herr Mondelaers,

für die verspätete Reaktion auf die Wahlprüfsteine Ihrer Organisation möchte ich zunächst um Entschuldigung bitten. Die WASG verfügt über keinen hauptamtlichen Parteiapparat, dessen MitarbeiterInnen sich mit allen Anfragen unmittelbar auseinander setzen könnten.

In der grundsätzlichen Beurteilung von Privatisierungen kann ich Ihnen nur

zustimmen: Die WASG wendet sich kategorisch gegen die Privatisierung öffentlicher Betriebe und Güter durch den Berliner Senat und fordert deren Rekommunalisierung. Wie Sie vielleicht gelesen haben, engagieren wir uns aktuell gegen den drohenden Verkauf von 15 000 Wohnungen der WBM und haben bei der Jubiläumsveranstaltung des Strandbads Wannsee öffentlichkeitswirksam auf die Folgen der Privatisierung der Berliner Wasserversorgung hingewiesen.

Was den sogenannten Kirchenvertrag angeht, so bedanke ich mich für Ihre Hinweise und würde mich freuen, wenn Sie uns detailliertere Informationen und Dokumente über diesen Vertrag und seine offenbar undemokratische Entstehung zusenden könnten.

Ihrer Forderung nach einer klaren Trennung von Staat und Kirche stimme ich vollkommen zu und werde mich im Abgeordnetenhaus für die Rücknahme aller Verträge oder Vereinbarungen einsetzen, mit denen Privatisierungen von öffentlichem Eigentum oder eine Kontrolle der Kirche darüber herbei geführt wurden.

Mit freundlichem Gruß

Lucy Redler

 

 Antwort der „Republikaner“

Peter Warnst, Landesvorsitzender:

Ich danke Ihnen für die Zusendung Ihrer Wahlprüfsteine.

Wir REPUBLIKANER stehen auf dem Standpunkt, daß uns der Privatisierungswahn nicht nur unserer nationalen Ressourcen beraubt, sondern den Bürgern auch - in nie dagewesenen Ausmaßen - unsoziale Belastungen aufbürdet, die nicht mehr tragbar sind.

Im Klartext bedeutet das, daß wir uns strikt gegen die Privatisierung von wichtigen Einrichtungen der Grundversorgung, wie Strom, Gas, Wasser und öffentlicher Nahverkehr aussprechen. Auch soziale Einrichtungen, wie Kindertagesstätten, Schwimmbäder usw. sind zu "renationalisieren", das bedeutet, in den staatlichen Besitz zurückzugliedern.

Es gibt - unserer Ansicht nach - Bereiche, die nicht marktwirtschaftlichen Interessen unterworfen werden dürfen, sondern sich allein am Wohl der Bürger auszurichten haben.

Gerade angesichts der steigenden Armut in der Bevölkerung, gehört es zu den Pflichten des Staates, entsprechenden Ausgleich über diese - von mir genannten - Maßnahmen herzustellen.

 Ich selbst gehöre zur Gruppe der Konfessionslosen, von daher ist mir die Trennung von Staat und Kirche durchaus wichtig. Dennoch dürfen die christlich-jüdischen Wurzeln unseres Gemeinwesens nicht komplett "ausgelöscht" werden. Daher bin ich der Auffassung, daß die christlichen Kirchen in unserem Lande durchaus eine "Sonderstellung" verdienen, denn Ihnen obliegt es - in unserer von Individualismus bis zur Schmerzgrenze geprägten Zeit - die Werte, die dieses Land einmal groß und stark gemacht haben, weiterhin hochzuhalten und weiterzuvermitteln.

Dieses von einer linksgespülten CDU, einer wirtschaftsfanatischen FDP, den multikulti-Grünen, oder gar den rot-roten Sozialisten des Senates zu erwarten, würde einem Witz gleichen.

Der Ethik-Unterricht - darin sehe ich eher die Gefahr - lehrt unseren Kindern im Zweifelsfall die ideologische Weltsicht der Gutmenschen in diesem Lande. Nationalstolz, Ehre und Würde, werden bestimmt nicht zur Wertevermittlung dieses Faches gehören.

Grundsätzlich stehen wir auf dem Standpunkt, daß Religionsunterricht nichts an staatlichen Schulen zu suchen hat. Ob der Ethik-Unterricht ein adäquater "Ersatz" sein wird, bezweifeln wir jedoch auch!

Doch lassen Sie mich auch noch eines am Schluß feststellen, wir Deutsche müssen uns unserer christlich-abendländischen Tradition wieder bewußt werden, denn ansonsten werden wir uns schneller als uns lieb ist, in einer islamisch geprägten Umwelt wiederfinden, einer Umwelt, die mit unserer Art zu leben, unseren Werte- und Moralvorstellungen und vor allem mit unseren Rechtsnormen und dem Grundgesetz definitiv nicht kompatibel ist!

Daher gilt: Trennung von Staat und Kirche - ja! "Ausmerzung" der kirchlichen Einflüsse auf unsere Gesellschaft und die damit verbundene Sonderstellung - nein!  

 


Antwort der „Humanistischen Partei“
Heike Steinbach

Als Humanisten steht für uns bei allen Angelegenheiten das Wohl des Menschen im Mittelpunkt. Wir glauben, dass es keinen Fortschritt geben wird, wenn er nicht von allen und für alle ist.

Wir sind für die Freiheit des Glaubens und des Atheismus. Wir sind für die Vielfalt und kämpfen gegen alle Formen von Diskriminierung. Unsere Aktionsmethode ist die der aktiven Gewaltlosigkeit.

Wir sind positiv und glauben an die Veränderungsmöglichkeit (mehr Informationen unter www.neuer-humanismus.de und www.humanisten-berlin.de).

 Diese Erklärungen wollten wir zum besseren Verständnis der Beantwortung ihrer Fragen voranstellen.

 1.

Mit großer Besorgnis sieht die HP den schon seit Jahrzehnten voranschreitenden Prozess (national und international) der zunehmenden Privatisierung von öffentlichen Gütern mit all den von Ihnen beschriebenen Folgen.

Dem entgegenzuwirken ist seit dem Bestehen der HP einer der grundlegenden Punkte. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die vorgesehen sind, u.a.

 - Gesundheit, Wasser, Essen, Bildung und Wohnen sind Grundrechte, die jedem zustehen und nicht Profitzwecken dienen dürfen.

- Förderung des Miteigentums der Arbeitnehmer und Kooperativensysteme (Neuordnung der Beziehung zwischen Arbeit und Kapital)

- Kampf gegen alle Formen von Monopolen (wirtschaftlich, kulturell, religiös oder organisatorisch)

- Ablehnung der "Geldreligion" als die Ideologie in der Gesellschaft von der nur einige wenige profitieren.

 2.

Die HP in Berlin ist eine kleine Partei und aufgrund der begrenzten Kapazität haben wir uns programmatisch auf einige wesentliche Punkte beschränkt. Der von Ihnen genannte 'Kirchenvertrag' ist uns zwar bekannt, wir haben uns aber  noch nicht detailliert damit auseinandergesetzt und wir können deshalb auch keine fundierten Antworten auf ihre Fragen geben. Wir möchten nur nochmal auf die o.g. Grundpunkte der HP hinweisen, denen dieser Vertrag nach den vorliegenden Informationen nicht gerade entspricht.

Wir möchten Sie aber gerne ermutigen, die Öffentlichkeitsarbeit in dieser Hinsicht zu verstärken und auf solche fragwürdigen Vorgänge hinzuweisen. Je mehr Menschen sich an der 'Demokratie' beteiligen, desto eher ist es eine.

 

 

Antwort der Humanwirtschaftspartei

Johannes Heinrichs

 vielen Dank zu Ihren Anfragen bezüglich 1. Privatisierung öffentlicher Güter, 2. Verhältnis Staat und Kirche im Hinblick auf die anstehende Wahl zum Abgeordnetenhaus.

 Ihre Positionen sind in allen politischen Punkten Wasser auf unsere eigenen Mühlen!

 Zu 1 möchte ich besonders feststellen, dass es der humanwirtschaftlichen (früher freiwirtschaftlich genannten) Tradition entspricht, dass der "Boden" im weitesten Sinn von Naturgütern in die Öffentliche Hand gehört, nicht in die Hände von "freien" Wirtschaftsträgern. Und dies, obwohl wir sonst sehr für das freie Unternehmertum und die Marktwirtschaft eintreten, das wohl zu unterscheiden ist vom Kapitalismus, der wesentlich durch das Zinseszinssystem, also Rendite als Kapitallohn gekennzeichnet ist.

 Dass darüber hinaus auch die Privatisierung anderer Lebensbereiche wie Bildung, Medizin (auch schon Bahn und Post) Irrwege und neoliberale Finten darstellen, habe ich selbst in meinen Büchern "Revolution der Demokratie" (2003) ausführlich und in "Demokratiemanifest für die schweigende Mehrheit" (2005) kurz im Zusammenhang dargelegt (bes. Kap. VII). Wir werden im Falle unseres Wahlererfolges gegen diese groben Missdeutungen wirtschaftlicher und unternehmerischer Freiheit mit all unseren Kräften angehen.

 Zu 2 rennen Sie mit Ihrer kritischen Darstellung des Staats-Kirche-Verhältnisses bei uns ebenfalls offene Türen ein. In den genannten Büchern spreche ich von der Bundesrepublik allgemein als von einem  "Konfessionsstaat", in welchem die neuzeitliche Unterscheidung von Staat und Kirche in keiner Weise konsequent durchgeführt ist. Das Besondere unserer Sichtweise ist jedoch, dass wir aufgrund der institutionellen Differenzierung der Subsysteme Wirtschaft, Politik, Kultur und Grundwerte (letztere mit weltanschaulich-wissenschaftlicher, ethischer, religiöser oder frei-spiritueller Begründung) ein Teilparlament für jede dieser Ebenen fordern, folglich vor allem ein Grundwerte-Parlament, das dem fairen Miteinander der Weltanschauungen und Konfessionen Raum geben soll. Ein solches faires Miteinander ist aufgrund der Konkordate und Staats-Kirchen-Verträge mit zahllosen festgeschriebenen Privilegien der "großen" (aber kleingeistigen) Konfessionen in keiner Weise gegeben. Wir halten die Einrichtung eines Grundwerte-Parlaments übrigens für die bisher einzige Lösung, Recht und weltanschauliche Wertgrundlagen in ein geordnetes Verhältnis zu bringen. (Das Problem ist auch in den angeblich säkularen Staaten wie Frankreich, geschweige denn USA, nicht wirklich gelöst.)
Es wird  sich in Deutschland aufgrund der Arroganz der mächtigen Konfessionen und ihrer politischen Handlanger-Parteien auch nicht lösen lassen, solange es nicht  grundsätzlich verfassungstheoretisch und konstruktiv angegangen wird, wozu wir als einzige politische Partei weitreichende Vorschläge und für alle Vernünftigen und Gutwilligen akzeptable Vorschläge unterbreiten. 

Auch wenn wir uns keineswegs auf Atheismus (eher auf Konfessionslosigkeit) festlegen lassen, haben wir also wesentliche gemeinsame politische Ziele mit Ihrer Vereinigung, bei Licht besehen wahrscheinlich mehr als mit jeder anderen Partei, die zur Wahl fürs Berliner Abgeordnetenhaus in diesem Jahr antritt. Jedenfalls bejahen wir Ihre Anliegen am stärksten aus einer grundsätzlichen Tiefe, die auf Verfassungsänderungen bzw. Realisierung des Art. 146 GG sowie auf  endliche Anpassung der Weimarer Religionsartikel abzielt. In diesem Sinne würden wir im Grunde eine Wahlempfehlung von Ihrer Seite verdienen!

 

Antwort der „ö d p“

Reiner Schicks, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der ö d p, LV Berlin:

Ein Vorwort zu Ihren Fragen:

 Es ist für die ödp LV Berlin nicht ganz einfach festzustellen, worauf Ihre Fragen eigentlich abzielen. So beklagen Sie am Anfang des Textes die erhebliche Privatisierung der öffentlichen Güter – wollen also mehr Staatliche Verantwortung und Schutz der allgemeine Güter. Dann verbinden sie den gleichen Staat an anderer Stelle mit überholten  Moralprinzipien, bzw. eine Symbiose zwischen kirchlichen und staatlichen Stellen – hier also zum Vorteil beider Institutionen !

Bei der „entfesselten Freiheit des Privaten“ muß doch auch die Folgewirkung in Demokratien angeführt werden. Dogmatismus, Idologismus oder Kommunismus sind nämlich rückläufig während Egoismus und Nihilismus deutlich zunehmen und inzwischen erhebliche gesellschaftliche Anerkennung( von den Eliten) vorfinden ! Antworten zu 1: Die ödp steht einer Privatisierung der Daseinsgrundfunktionen ablehnend gegenüber. Wasser, Luft, Grundnahrung, Ozeane und alle öffentlichen Bedürfnisse wie Strom, Heizung, Wohnraum und Bildung sind ordinäre Staatsaufgaben. Doch schon heute werden Straßen, Naturgebiete, Bildung immer mehr privatisiert. Ganz zu schweigen von allen Funksignalen und Miniwellen. Demnächst wird auch noch saubere LUFT verkauft (?), wer weiss ? 1a) Ihre Diagnose ist durchaus zutreffend, aber war das in vorzeitigen Kulturen je anders. Ob in Rom, Athen, Babylonien , Alexandria oder Petra.. es war immer schon so ! (Wir graben ja heute die „berühmten Pharaonen“ aus und nicht die Sklavenarbeiter) Es gab sie und es gibt sie, die Häuptlinge, Paschas, Fürsten, Junkers und Queens oder Päpste.... Auch ihre weitere Analyse trifft zu. Hier hat sich aber die ö d p mit dem Buch „Ein Planet wird geplündert“ von Herbert Gruhl, Anfang der 80iger Jahre aus giebig dem Thema gestellt. Unsere derzeitige Zivilisation kann und wird so nicht die nächsten 200 Jahre überleben können, ohne erhebliche Folgen für die gesamte Welt ( Flora und Fauna, Boden, Wasser, Luft, Weltall). Wer das wirklich nicht will, sollte zunächst einmal andere, als immer die etablierten Parteien wählen - anstatt sich dann über die „politischen Realitäten aufzuregen. Jeder Mensch ist ab Geburt eine Minderheit und setzt sich immer zuallererst für seine „eigenen Interessen“ (Grundbedürfnisse) ein. Seit hunderten von Jahren gibt es Eigentum, Macht, Private Eingrenzungen und käufliche Ausbeutung der allgemeinen Natur (Rohstoffe) – Die einen nennen das Demokratie, andere Liberalismus und noch andere Kapilatismus. Es ist ganz einfach.. da kommt ein Baby zur Welt, es wird geprägt, prägniert oder “inprägniert“ und dann völlig unfaßbar für die Eltern.....ist das „Baby“ mit 21 Jahren ein Soldat ! (So was macht mein Sohn nicht !) Nein das können wir so nicht bestätigen... Die lebensnotwendigen FREIHEITEN, die sich heute einige Menschen angeeignet haben, schwächen eher die Demokratie....!! Die natürlichen Stoffe und Ressourcen sind nämlich ja für alle Menschen da, trotz der „persönlich-demokratischen Entfaltung“ zum Monopolisten“. Antwort zu 2. Die ö d p kann nicht beurteilen, wer heutzutage alles zu „Geheimverhandlungen“ zusammenkommt. Sicherlich auch die Kirche - mit staatlichen Stellen. Die ö d p jedenfalls führt keine Geheimverhandlungen, sondern scheinbar größere Verbände oder privilegierte Personen. Georg Bush sicherlich, der DGB bestimmt auch und selbst Greenpeace arbeitet viel „undercover“. Sollte der IBKA deutlich an Einfluss gewinnen, wären sicherlich auch für Sie einige Geheimverhandlungen denkbar ! 2a) Hätten wir eine gleichbedeutende Ansicht über die Legislative und Exekutive wie Sie, wären wir nicht die ö d p und somit als Partei auch nicht funktionsfähig. Immerhin sollten sich Parteien, die an Wahlen teilnehmen auf die demokratischen Regeln einlassen, also auch auch die „ 3er Gewaltenteilung“. 2b) Die ö d p LV Berlin hat sich mit seinem Programm ganz klar für die Zulassung von 2 Wahlpflichtfächern ausgesprochen, nämlich den Ethik- und Religionsunterricht – aller zugelassenen Religionen, in deutscher Sprache und von hier ausgebildeten Fachlehrkräften ! Wenn die Eltern das Fach Religion doch wünschen, wäre es genauso „undemokratisch“, deren Kinder durch Staatszwang in den Ethik-Unterricht zu stecken! Schulen sollten auch nicht gegen die Erziehenden tätig werden, sondern mit ihnen gemeinsam, zum Wohle des Kindes agieren. Ansonsten ist Ihre „vermutete Neutralität“ schon dadurch nicht mehr gegeben, da vielen männlichen Kleinkindern aus „religiösen Gründen“ eine Beschneidung in jüngsten Jahren bevorsteht - und zwar weit vor ihre persönlichen Entscheidung zur eigenen religiösen Identität. 2c) Hier stehen wir Ihren Darlegungen sehr offen gegenüber ! Gerade die ö d p LV Berlin hat sich oftmals dagegen ausgesprochen, dass z.B. religiöse Einrichtungen, etwa die Kirchenzugehörigkeit von einer Einstellung anhängig machen, was zudem auch gesetzlich unzulässig ist. Auch hier liegen in der vollziehenden Demokratie in Deutschland, die eigentlichen „Wurzeln“ für prägnante ideelle Bevorzugungen, genannt „LOBBYARBEIT“. Auch das ist bei der ö d p völlig ausgeschlossen. Wir nehmen keine Konzernspenden an oder Zahlungen von „juristischen Personen“ – und das schon seit 1982 ! Auch wir stellen ebenfalls eine erhebliche „Unterbewertung“ der ö d p oder anderer   kritischer Institutionen in den „öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten“ fest.  Ob das allerdings am kirchlichen Einfluss liegt, können wir nicht beurteilen, vermuten aber eher nicht, da die ö d p den Bundesarbeitskreis „Ökologie & Christen führt und eine stattliche Anzahl von religiösen Mitgliedern hat. Auch hier sagen wir ganz deutlich wer die ö d p wählt, kann sich auf die Beendigung von Sonderprivilegien aller Institutionen verlassen. Der Staat muss hier seine eigentliche Neutralität zurückgewinnen, schon um überhaupt der eigenen defizitären Lage mit etwaigen Staatsbankrott entgehen. Auch hier sind neue Parteien mit neuen Inhalten gefragt. Trotzdem werden bestimmt auch zukünftig, Christen, Atheisten oder Humanisten um ihre „jeweiligen Anteile“ streiten bzw. sich erheblich einsetzen ! 

Ihre Schlußfrage: Entfällt für die ö d p LV Berlin, da wir „nie-und-nimmer“ ins Abgeordnetenhaus von Berlin einziehen werden. Spekulative Fragen können wir in diesem Fall leider auch nicht beantworten ! Trotzdem bitten wir alle BürgerInnen, unsere gute Basisarbeit auch weiterhin zu begutachten, vielleicht kommen wir dann 2050 ins Parlament.

 

 

Antwort der „Überpartei“

 Benjamin (Vorsitzender der ÜberPartei)

 wir treten nur in pankow an und da gibt es sowat nich. die bauen da ne moschee und dafür sind wir.

Der Senat ist scheisse.

Übrigens ist die ÜPD für die enteignung der Konzerne. Aber das kann man auch im programm lesen. www.uepd.de ciao!  

 

Friedbert Pflüger, CDU:

Gerne beantworte ich Ihnen ihre Fragen zu den für Sie wichtigen Zielen einer sozial gerechten und gesellschaftlich verantwortlichen Politik meiner Partei:

1. Durch die Bestrebungen zur Privatisierung öffentlicher Güter wie z.B. Wasser, Energie, Verkehrsräume aber vor allem Kultur, Bildung, Gesundheit und sozialer Dienste werden:
a. durch sozial ungerechte Verteilungsstrukturen und ideologische Ausgrenzung die Menschenrechte auf Chancengleichheit und Selbstbestimmung geschmälert,
b. zugunsten kommerzieller oder ideologischer Minderheitsinteressen die existentiellen Bedingungen der Solidarität und die Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse abgebaut,
c. durch zunehmenden sozialen Druck und Armut die für die Demokratie lebensnotwendigen individuellen Freiheiten geschwächt

Was werden Sie dagegen im Falle Ihrer Wahl tun?

Die CDU vertritt seit ihrer Gründung konsequent demokratische Prinzipien und setzt sich uneingeschränkt für die freiheitlichen Rechte aller Menschen ein. Nächstenliebe und Hilfsbereitschaft sind Grundlagen unserer verantwortlichen Politik. Unserer jüdisch-christlichen Wertetradition folgend führen wir einen offenen und toleranten Umgang mit allen gesellschaftlichen Gruppen. Deshalb werden wir nur demokratische Prinzipien bei den politischen Entscheidungen zulassen, bürokratische Behinderungen abbauen, staatliche Bevormundung vermeiden, Hilfsbedürftigen die Hilfe zur Selbsthilfe zukommen lassen, die Leistungsbereitschaft fördern und Freiräume für kreative Entwicklungen sichern.

2. Der so genannte Kirchenvertrag mit der evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg- schlesische Oberlausitz enthält eine nie da gewesene Zusammenballung von Privatisierungsgeschenken an eine in Berlin privilegierte Minderheit. Er verstößt gegen fast sämtliche Regeln der parlamentarischen Demokratie und des Verfassungsgebots der Trennung von Kirche und Staat, indem z.B.:
a. der Vertrag in "Geheimverhandlungen" mit nur einigen privilegierten Mitgliedern des Senats entstand,
b. die Einführung des Pflichtfaches Ethik, nun durch die Hintertür des Vertrages teilweise verwässert wird,

c. die Reihe der anderen, für die nichtkonfessionelle Bevölkerung der Stadt diskriminierenden Bestimmungen kaum noch zu übersehen ist.

Werden Sie sich im Falle Ihrer Wahl für die Rücknahme dieses Vertrages im Abgeordnetenhaus einsetzen?

Im europäischen Kulturraum gebietet die Trennung von Staat und Kirche eine vertragliche Regelung unter Anerkennung der jeweiligen Leistungen. Selbst die rot-rote Regierungskoalition in Berlin hat diesen gesellschaftlichen Grundkonsens durch den Abschluss des Kirchenstaatsvertrages nicht in Frage gestellt. Auch wir werden daran nicht rütteln. Die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland gebietet die Anerkennung aller relevanten Gruppen und ihrer sozialen Leistungen. Der Staat fördert, unterstützt und/oder honoriert deren soziale Leistungen in und für die Gesellschaft durch entsprechende Gestaltungsfreiräume im demokratischen Rechtsstaat, durch Steuervergünstigen oder durch Zuwendungen. Dabei ergibt im Regelfall ein rein monetärer Vergleich in Bezug auf Mitgliederzahl oder Hilfeempfänger immer ein schiefes Bild, was anhand der staatlichen Zuschusshöhe pro Mitglied zum Beispiel für den Humanistischen Verband und die Evangelische Kirche in Berlin dargestellt werden kann. In der Antwort des von der Linkspartei.PDS geführten Kultursenats wurden im Jahre 2004 der Humanistische Verband Berlin pro Mitglied mit 194,95 Euro durch staatliche Steuergelder unterstützt und jedes Mitglied der Evangelischen Landeskirche mit 10,90 EURO.

Mit besten Grüßen
Friedbert Pflüger

 
    Kandidatenwatch
Ausgewählte KandidatInnen wurden auch über www.kandidatenwatch.de mit den zwei Prüfsteinen konfrontiert.
Presseportal:

     Pressemeldungen             Stellungnahmen & Analysen           Statistiken            Leserbriefe

Links zu Partnern: Humanistischer Verband    Humanistische Akademie    DFV Berlin 
  Humanistische Union   Giordano-Bruno-Stiftung
Downloads & Audiovisuelles:

updated: 31.5.07mfz
in Planung: Doku Cartoons  Bilder )    Hörbeiträge (mp3)      Videos (mpeg1)